Vorsicht ist besser als Nachsicht. Das gilt in puncto Einbruchschutz nicht nur für Einfamilienhäuser, sondern auch für Mietwohnungen und Mehrfamilienhäuser. Das zeigt auch die Einbruch-Statistik. Allein in NRW gab es im Jahr 2020 fast 25.000 Fälle von Wohnungseinbrüchen. Rund drei Viertel aller Wohnungseinbrüche geschehen bundesweit in Mehrfamilienhäusern. Auch wenn diese Zahlen erschreckend sind, sind dennoch die Mehrheit aller Mietwohnungen und Mehrfamilienhäuser nicht ausreichend gegen Einbruch geschützt. Ein Grund hierfür ist, dass der Vermieter rechtlich nicht dazu verpflichtet ist, einen besonderen Einbruchschutz vorzunehmen. Mieter sind dazu angehalten, sich selbst um einen ausreichenden Einbruchschutz zu kümmern.
Hier stellt sich zum einen die Frage, welchen Einbruchschutz Mieter überhaupt vornehmen dürfen und zum anderen, ob der Vermieter dazu angehalten werden kann, für ausreichenden Einbruchschutz zu sorgen. Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um das Thema Einbruchschutz in Mietwohnungen. Mit Krauskopf Sicherheitstechnik sorgen Sie dafür, dass Einbrecher keine Chance haben, in Ihre Mietwohnung zu dringen.
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Sind Sie in eine Mietwohnung gezogen, welche keine besonderen Sicherheitsstandards erfüllt, haben Sie als Mieter auch keinen Anspruch auf die Nachrüstung durch den Vermieter. Die Pflichten des Vermieters, durch zusätzliche Sicherheitstechnik für erhöhten Einbruchschutz zu sorgen, sind sehr dürftig. So muss dieser lediglich dafür sorgen, dass Fenster und Türen der Mietwohnung ordnungsgemäß verschlossen werden können. Darüber hinaus ist der Vermieter zu keiner weiteren Sicherung verpflichtet und muss keine Sicherheitsstandards einhalten.
Da die Zahlen der Einbrüche in Mietwohnungen hoch sind, entscheiden sich Vermieter immer häufiger für die Nachrüstung durch entsprechende Sicherheitstechnik. Hier kann er von dem Recht Gebrauch machen, einen Teil der Kosten für einbruchhemmende Maßnahmen auf seine Mieter umzulegen, indem er die Miete erhöht. Für die baulichen Maßnahmen kann der Vermieter in einem solchen Fall die Miete um bis zu 11 % pro Wohneinheit erhöhen.
Als Mieter haben Sie das Recht, einbruchhemmende Maßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz durchführen zu lassen. Die Kosten kann der Mieter jedoch nicht auf den Vermieter übertragen. Somit müssen Sie den Einbau entsprechender Sicherheitstechnik auf eigene Kosten übernehmen. Dennoch gilt wie bei allen weiteren Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten auch für zusätzlichen Einbruchschutz, dass der Mieter für bauliche Maßnahmen und die Nachrüstung durch Sicherheitstechnik die Zustimmung des Vermieters benötigt. Sofern die Nachrüstung für zusätzlichen Einbruchschutz jedoch nicht die Bausubstanz der Mietwohnung oder des Mietshauses angreift, darf der Vermieter dies nicht verbieten. Unter Veränderungen der Bausubstanz fallen Wände, Böden und fest eingebaute Teile der Wohnung, die nicht beschädigt werden dürfen.
Grundsätzlich sollten Sie Ihren Vermieter immer über alle einbruchhemmenden Maßnahmen und Veränderungen durch sicherheitstechnische Nachrüstung informieren. In vielen Fällen sind Vermieter auch bereit dazu, einen Teil der Kosten zu übernehmen.
Sowohl Vermieter als auch Mieter können beim Erwerb und der Installation von Einbruchschutz für Mietwohnungen Kosten sparen, indem sie Fördermittel beantragen. So bezuschusst die KfW-Förderung Einbruchschutzmaßnahmen von Vermietern und Mietern. Grundlage hierfür ist das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen (159/455)“. So fördert die KfW verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen für Mietwohnungen:
Im Folgenden finden Sie alle einbruchhemmenden Maßnahmen sowie die Sicherheitstechnik aufgeführt, mit denen Sie sich als Mieter vor Einbrechern schützen können. Dabei sind die unten aufgeführten Sicherheitsvorkehrungen sowohl für Mieter als auch für Vermieter KfW-förderfähig.
Einbruchschutzmaßnahmen für Mietwohnungen:
Mit Krauskopf Sicherheitstechnik sorgen Sie als Vermieter und Mieter für maximalen Einbruchschutz in Ihrer Mietwohnung. Neben einbruchhemmenden Türen und Fenstern erhalten Sie bei uns auch die passende Sicherheitstechnik für Ihre Mietwohnung und Ihr Miethaus. Ob zusätzliche Türsicherungen wie Türzusatzschlösser und Automatikschlösser für Einfamilienhäuser, Fenstersicherungen, zertifizierte Alarmanlagen von ABUS, professionelle Videoüberwachung: Wir haben die passende Sicherheitstechnik für Ihre Bedürfnisse. Als zertifizierter Meisterbetrieb bieten wir Ihnen den vollumfänglichen Service – von der Erstellung individueller Sicherheitskonzepte über die Montage und Installation bis hin zu Wartung, Kontrolle und Reparatur.